Wenn es gekracht hat


Wenn’s gekracht hat


-  sind die meisten von uns erst einmal schockiert. Wie verhält man sich richtig, was ist zu tun, wer kann helfen?

Direkt am Unfallort gilt   - auch wenn es schwer fällt  -  erst einmal die Devise "Ruhig bleiben!" Auch wenn Sie der Auffassung sind, Sie seien für den Unfall verantwortlich, dürfen Sie kein Schuldanerkenntnis abgeben. Sie würden damit Ihre Pflichten gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung verletzen und meistens sind Unfallgeschehen bei näherem Hinsehen überhaupt nicht eindeutig. Tauschen Sie mit Ihrem Unfallgegner die notwendigen Daten (Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Versicherung etc.) aus. Sichern Sie wenn möglich Beweise, machen Sie Fotos, notieren Sie sich Namen und Anschrift von Zeugen. Sind Personen verletzt worden, sollte unbedingt die Polizei gerufen werden, sonst muss es nicht unbedingt sein (und mancherorts weigert sich die Polizei gar, bei Bagatellschäden überhaupt vor Ort zu erscheinen).

Ihr Fahrzeug sollte dann in die Werkstatt Ihres Vertrauens gebracht werden. Dort hat man Erfahrung, ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist für die Schadensregulierung oder ob ein Gutachter erforderlich ist. Beachten Sie, dass Sie sich bei Haftpflichtschäden nicht mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung zufrieden geben müssen - Sie dürfen auf die Einschaltung eines neutralen Sachverständigen bestehen.

Oft bieten Werkstätten ein Formular zur Unterschrift an, mit dem die Werkstatt die Reparaturkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet. Das ist gut gemeinter Dienst am Kunden. Aber: Die Werkstatt darf nicht für Sie kämpfen, ob und in welcher Höhe wer eine Teilschuld am Unfall hat, ob Sie weitere Ansprüche haben wie Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung Ihres Fahrzeuges und, und, und  ...

Deshalb sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Damit gehen Sie kein großes Risiko ein, denn in dem Umfang, wie die gegnerische Versicherung den Schaden reguliert, trägt sie auch die Kosten Ihrer Anwältin / Ihres Anwalts.

Der Anwalt sorgt für "Waffengleichheit", denn die Sachbearbeiter bei den Versicherungen kennen sich natürlich besser mit den Feinheiten der Schadensregulierung aus, als Sie. Nur er erhält Einsicht in die Akten von Polizei, Bußgeldbehörde und / oder Staats-anwaltschaft. Er verfolgt die aktuellen Entscheidungen der Gerichte, hilft bei der Entscheidung, ob Sie unbedingt einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur brauchen oder ob Sie lieber eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen. Der Unfall selbst ist schlimm genug, lassen Sie nicht die Regulierung zum nächsten Schaden werden.