Forderungseinzug

Ärgern Sie sich nicht mehr über säumige Zahler. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und geben Sie  Dinge ab, die


emotional belasten, da Sie Ihre Ware geliefert und / oder Ihre Dienstleistung erbracht haben und  nicht bezahlt werden,

lästig sind, weil Sie sich mit Vorgängen beschäftigen müssen, die mit Ihrer eigentlichen Arbeit nichts zu tun haben und

schwierig sind, weil Fälligkeit und Verzug, Mahnung, Fristen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Widerspruch,                 streitiges  Verfahren,    Verbuchen von Zahlungseingängen (erst Zinsen, dann Kosten, dann Hauptforderung)  komplexe Vorgänge sind, die Sach- und Fachkenntnis erfordern.


Warten Sie nicht ewig. Sprechen Sie mit uns, damit Ihre Mahnung (manchmal braucht es die gar nicht, aber jedenfalls reicht eine RICHTIGE;  drei sind nie notwendig) richtig formuliert ist. Erfolgt dann kein Zahlungseingang, sollten Sie uns die weiteren Schritte überlassen. Wenn sicher gestellt ist, dass Ihr Schuldner sich in Verzug befindet, muss er unsere Kosten tragen.

In der Regel versenden wir zunächst ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, dem ein sogenanntes Forderungskonto beigefügt ist. "Forderungkonto" nennt man die Zusammenstellung von Hauptforderung (Ihrer Rechnungssumme), den aufgelaufenen Zinsen und unseren Kosten, die ja bei Verzug von Ihrem Schuldner bezahlt werden müssen.

Erfolgt auch darauf keine Zahlung,  folgen gerichtliche Schritte. Das kann eine klassische Zahlungsklage sein oder aber der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides und, falls auch der keine Zahlung zur Folge hat, der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides.

Liegt ein gerichtlicher Zahlungstitel vor, kann Ihrem Schuldner entweder eine letzte Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung gegeben werden, in dem eine sogenannte Vollstreckungsandrohung übersandt wird oder gleich die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Mittel der Zwangsvollstreckung sind:


Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

Pfändung von Bankkonten und / oder Arbeitseinkommen

Eintragung von Zwangssicherunghypotheken auf Grundstücke


und einiges mehr.  Reden wir darüber!